Teilnehmebedingungen Gewinnspiel

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram und wird in keiner Weise von Facebook / Instagram unterstützt, gesponsert oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter. Veranstalter ist die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH, Lauterecken.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Milde Säfte

Das Gewinnspiel läuft ab dem 25.05.2023 und endet am 04.06.2022 um 23:59 Uhr.

Gewinne: Es werden insgesamt 6 Saftpakete über die Plattformen Facebook und Instagram verlost . Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

Teilnahme: Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Kommentarfunktion des Gewinnspielbeitrags. Hierbei müssen die Teilnehmenden der Merziger Facebook / Instagram Seite folgen und direkt unter dem Gewinnspielbeitrag im Kommentar die Info hinterlassen, wo man in der Regel die Merziger Säfte kauft. Kommentare, die gegen Facebook Richtlinien, deutsches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die/der Teilnehmende ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht erlaubt.

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland und eigenem Facebook Account. Ausgenommen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Angestellte, freie Mitarbeitende, Bevollmächtigte und Konzessionäre der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH und deren Tochterunternehmen sowie deren Familienmitglieder und Haushaltsangehörigen.

Teilnehmer – Fotorechte: Alle Teilnehmenden erklären sich mit dem Posten eines Fotos einverstanden, dass ihr Foto im Rahmen der Gewinnerverkündung sowie zur weiteren Berichterstattung zum Gewinnspiel auf der Facebook bzw. Instagram Seite von Merziger veröffentlicht wird –  unter Bekanntgabe des Vornamens des Teilnehmenden. Sollte der/die Teilnehmende Bilder von Personen oder Marken etc. unberechtigt im Rahmen seiner Teilnahme an diesem Gewinnspiel via Instagram hochladen, hat er den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Gewinner – Ermittlung und Benachrichtigung: Die GewinnerInnen werden bis spätestens 10.06. 2023 unter allen Teilnehmenden, die den Beitrag gemäß der Gewinnspiel-Vorgaben kommentierten, von einer Jury ermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens am 15.06.2023. Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Fall des Gewinns auf der Instagramseite bzw. Facebookseite von Merziger veröffentlicht wird.
Die GewinnerInnen werden namentlich über die Instagram / Facebook Kommentarfunktion unter dem Kommentar des Gewinnspielbeitrags oder per Direktnachricht über Instagram / Facebook benachrichtigt. Die GewinnerInnen sind dazu aufgerufen, sich innerhalb von drei Tagen ab Gewinnbenachrichtigung per Direktnachricht beim Administrator zu melden, um Merziger den vollständigen Namen samt Anschrift und E-Mail-Adresse zu übermitteln. Dabei ist zwingend erforderlich, dass die Kontaktaufnahme mit dem gleichen Facebook- oder Instagram-Account stattfindet, mit dem auch die Gewinnspielteilnahme erfolgte. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinnanspruch.

Datenschutz: Es werden alle Adressen der Facebook oder Instagram der Teilnehmenden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Die Entscheidungen der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH sind endgültig. Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen. Diesbezügliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität des Gewinnspiels und/oder die Integrität der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH gefährden. Die Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt einseitig zu ändern. Jegliche Schadensersatzverpflichtung der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.